Wandhydranten und Feuerlöschschläuche

Wandhydranten sind in Gebäuden installierte Wasserentnahmestellen, die zur Brandbekämpfung vorgesehen sind.

In einer meist plombierten Wandnische an einem Ventil ist ein aufgerollter Druckschlauch mit dem dazugehörigen Strahlrohr angeschlossen. In Deutschland dient dazu meist ein formbeständiger Druckschlauch-W, der noch aufgerollt von Wasser durchflossen werden kann. Oder er kann aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch bestehen, der vor gebrauch komplett und knickfrei ausgelegt werden muss. Wandhydranten sind nicht nur für die Feuerwehr vorbereitet, sondern ähnlich einem Feuerlöscher für jedermann zugänglich, um einen Brand in der Entstehungsphase bekämpfen zu können. Häufig sind neben dem Wandhydranten auch ein Feuerlöscher, gegebenenfalls eine Löschdecke und ein Handfeuermelder.

TYP „S“ beschränkt sich auf Wandhydranten „zur Selbsthilfe“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs ist zwingend aus einem formstabilen Material (min. 3/4″) auszuführen. Die geforderte Wassermenge beträgt 24 l/min bei einem Fließdruck von 2 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 2 Wandhydranten. Diese können somit abweichend von den üblichen Installationsregeln der DIN 14 461 mit der Nennweite DN 25 (1″) angeschlossen werden. Die Piktogramme sind nach BGV A8 mit einem zusätzlichen „S“ zu versehen.

TYP „F“ beschreibt die Wandhydranten „zur Selbsthilfe und zum Einsatz der Feuerwehr“. Die Ausführung des Feuerlöschschlauchs kann entweder aus formstabilem Material (min. 1″) oder aus einem vollsynthetischen C-42-Druckschlauch bestehen. Die Dimensionierung der Steigleitungen wird in der DIN 1988 geregelt, während die nötigen Löschwassermengen der DIN 14 461, Teil 1 zu entnehmen sind. Am letzten Wandhydranten des Steigstranges müssen 100 l/min (6 m³/h) bei einem Fließdruck von 3 bar bei einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 3 Wandhydranten bereitgestellt werden. Druckknopfmelder angebracht. Der Platz vor einem Wandhydranten muss immer frei bleiben!

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