Ausbildung Brandschutzhelfer
Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 7.3 der neuen ASR A2.2.
Der Brandschutzhelfer-Kurs enthält alle Themen, die gemäß DGUV Information 205-023 im Theorieteil der Ausbildung abgehandelt werden müssen. Die Durchführung der ebenfalls obligatorischen praktischen Ausbildung ist enthalten.